Donnerstag, 13. Dezember 2012

Verstaatlichung der Banken

«Das ist der erste große Schritt für eine Bankenunion», so Barnier. Die EZB soll nur für Geldhäuser mit mehr als 30 Milliarden Euro Bilanzsumme zuständig sein. Die Notenbank soll aber das Recht haben, notfalls bei jeder der 6000 Banken im gemeinsamen Währungsgebiet durchzugreifen. «Es gibt die totale Information der EZB», meinte Kommissar Barnier.

Damit ist die Verstaatlichung eines wesentlichen Teils der Produktionsmittel (Definition von einer sozialistischen Form der Gesellschaft) durchgeführt. Dabei bleibt zwar der größte Teil des Eigentums offiziell  in privater Hand, was mit diesem Eigentum geschieht, wird vom Staat bestimmt. Damit wird der Unternehmer zum weisungsgebundenen Diener. Ob ein Unternehmer nun einen Kredit von seiner Bank bekommt, ist letztendlich nicht mehr vom unternehmerischen Kalkül bzw Gewinn und Verlustrechnung abhängig, sondern von der willkürlichen Entscheidung einer Behörde.
Und zwar von jener Behörde, welche vor ca zehn Jahren das politische Konstrukt des Euros als "Fiat"-Currency durchgesetzt hat. Eurostat hat die "Europatauglichkeit" der griechischen Regierung geprüft und für gut befunden. Im Anschluß daran eine de facto Garantie für den Ankauf von südländischen Staatsanleihen gegeben, welche reichlich ausgenutzt wurde und jene Regierungen die Ausgaben ermöglichte, die heute das Problem sind.
Diese Behörde soll nun entscheiden, welche Handlung gut oder schlecht ist, ob Mittel einem Unternehmen oder dem Staat zufließen. Man muß kein Prophet sein, welche Anlageform in Zukunft von den Banken bevorzugt wird.
Diese Regelung betrifft in gleichem Maße kleinere Banken, welche noch von der Verstaatlichung ausgenommen sind, da sie mit anderen Banken konkurrieren, welche de facto Behörden geworden und somit nicht mehr einer unternehmerischen Kalkulation unterworfen sind.

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