Donnerstag, 13. Dezember 2012

Verstaatlichung der Banken

«Das ist der erste große Schritt für eine Bankenunion», so Barnier. Die EZB soll nur für Geldhäuser mit mehr als 30 Milliarden Euro Bilanzsumme zuständig sein. Die Notenbank soll aber das Recht haben, notfalls bei jeder der 6000 Banken im gemeinsamen Währungsgebiet durchzugreifen. «Es gibt die totale Information der EZB», meinte Kommissar Barnier.

Damit ist die Verstaatlichung eines wesentlichen Teils der Produktionsmittel (Definition von einer sozialistischen Form der Gesellschaft) durchgeführt. Dabei bleibt zwar der größte Teil des Eigentums offiziell  in privater Hand, was mit diesem Eigentum geschieht, wird vom Staat bestimmt. Damit wird der Unternehmer zum weisungsgebundenen Diener. Ob ein Unternehmer nun einen Kredit von seiner Bank bekommt, ist letztendlich nicht mehr vom unternehmerischen Kalkül bzw Gewinn und Verlustrechnung abhängig, sondern von der willkürlichen Entscheidung einer Behörde.
Und zwar von jener Behörde, welche vor ca zehn Jahren das politische Konstrukt des Euros als "Fiat"-Currency durchgesetzt hat. Eurostat hat die "Europatauglichkeit" der griechischen Regierung geprüft und für gut befunden. Im Anschluß daran eine de facto Garantie für den Ankauf von südländischen Staatsanleihen gegeben, welche reichlich ausgenutzt wurde und jene Regierungen die Ausgaben ermöglichte, die heute das Problem sind.
Diese Behörde soll nun entscheiden, welche Handlung gut oder schlecht ist, ob Mittel einem Unternehmen oder dem Staat zufließen. Man muß kein Prophet sein, welche Anlageform in Zukunft von den Banken bevorzugt wird.
Diese Regelung betrifft in gleichem Maße kleinere Banken, welche noch von der Verstaatlichung ausgenommen sind, da sie mit anderen Banken konkurrieren, welche de facto Behörden geworden und somit nicht mehr einer unternehmerischen Kalkulation unterworfen sind.

Donnerstag, 6. Dezember 2012

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"Industrieunternehmen mit hohem Energieverbrauch erhalten künftig einen Ausgleich für die Strompreiserhöhungen, die sich ab 2013 aus dem europäischen Emissionshandel ergeben. Die Bundesregierung billigte am Donnerstag eine entsprechende Förderrichtlinie.
Danach soll stromintensiven Unternehmen ein Großteil jener Kosten erstattet werden, die von Januar 2013 an wegen des europäischen Emissionshandels auf den Strompreis umgelegt werden. Die Regelung stützt sich auf eine EU-Richtlinie zur sogenannten CO2-Kompensation.
Auf die Stromkunden kommen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums dadurch keine neuen Kosten zu."

Keine Kosten? Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diese Förderungen bezahlt, wenn nicht aus Steuergeldern.
Schwer zu verstehen, wie diese Meldung als Randnotitz in diversen Zeitungen unkommentiert abgedruckt wird ohne einen Sturm der Entrüstung hervorzurufen.
Zuerst wird ein Gesetz verabschiedet, daß den Verbrauch von Umweltressourcen mit Kosten verbindet. Dann wird ein Gestz verabschiedet, daß Steuerzahler diese Kosten für diejenigen übernehmen, die die Umwelt besonders stark verschmutzen. Man muß sich also anstrengen, die Umwelt besonders stark zu verschmutzen, um Kosten zu vermeiden. Gleichzeitig sind durch die Einführung des ersten Gestzes die Kosten meiner Wettbewerber aus dem Mittelstand gestiegen.

Das Argument "die hohen Kosten vernichten Arbeitsplätze" ist so abwegig, daß mir die Lust fehlt es zu kommentieren.
Aber warum nicht jedes Unternehmen sagen wir 10% seiner Kosten vom Staat erstatten lassen. Dann können sie billiger anbieten als ohne diese Maßnahme  und sind wettbewersfähiger.

Kabinett beschließt Strompreisbeihilfen für die Industrie


Berlin (dpa) - Industrieunternehmen mit hohem Energieverbrauch erhalten künftig einen Ausgleich für die Strompreiserhöhungen, die sich ab 2013 aus dem europäischen Emissionshandel ergeben. Die Bundesregierung billigte eine entsprechende Förderrichtlinie. Auf die Stromkunden kommen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums dadurch keine neuen Kosten zu.
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06.12.2012 - 11:02 UHR  |   Schlaglichter

Kabinett beschließt Strompreisbeihilfen für die Industrie


Berlin (dpa) - Industrieunternehmen mit hohem Energieverbrauch erhalten künftig einen Ausgleich für die Strompreiserhöhungen, die sich ab 2013 aus dem europäischen Emissionshandel ergeben. Die Bundesregierung billigte eine entsprechende Förderrichtlinie. Auf die Stromkunden kommen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums dadurch keine neuen Kosten z
Industrieunternehmen mit hohem Energieverbrauch erhalten künftig einen Ausgleich für die Strompreiserhöhungen, die sich ab 2013 aus dem europäischen Emissionshandel ergeben. Die Bundesregierung billigte am Donnerstag eine entsprechende Förderrichtlinie.
Danach soll stromintensiven Unternehmen ein Großteil jener Kosten erstattet werden, die von Januar 2013 an wegen des europäischen Emissionshandels auf den Strompreis umgelegt werden. Die Regelung stützt sich auf eine EU-Richtlinie zur sogenannten CO2-Kompensation.
Auf die Stromkunden kommen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums dadurch keine neuen Kosten zu.